„Never again!“, diese Forderung impliziert bereits, dass das was einmal geschehen ist auch wieder geschehen kann. Damit wollen wir keineswegs bestehende Verhältnisse mit dem Nationalsozialismus oder der Weimarer Republik gleichsetzen. Was wir damit sagen wollen ist, dass so etwas wie Auschwitz nicht aus dem Nichts kam, sonder Resultat gesellschaftlicher Verhältnisse war. Die Forderung „Nie wieder Auschwitz“ verlangt folglich, alle gesellschaftlichen Verhältnisse entlang dieser Maxime einzurichten.
Autoritäre und faschistische Tendenzen finden ihren Ausdruck derzeit beispielsweise im erneuten Erstarken von Burschenschaften und christlich-fundamentalistischen Strömungen sowie dem Einzug der AfD in den Bundestag. Auch der Islamismus fußt unter anderem auf solchen autoritären Denkprozessen.
Solche Tendenzen ziehen sich durch die gesamte Gesellschaft und sind nicht erst in den letzten Jahren erneut aufgekommen, wie unter anderem die Mittestudie zeigt. Es lässt sich beobachten, dass rassistische, sexistische und antisemitische Positionen immer sichtbarer und organisierter geäußert werden. Doch bleibt es nicht dabei, dass diese Positionen nur geäußert werden, sie manifestieren sich auch ganz konkret in Übergriffen gegen alle, die nicht zum eigenen Kollektiv gehören.
Auch wir Student*innen sind in der Verantwortung
Als Teil der Gesellschaft stehen auch wir Student*innen in der Verantwortung gegen autoritäre Denkmuster innerhalb der Gesellschaft vorzugehen, dies ist das Ziel der Kampagne „Never again!“. Student*innen waren bis weit ins 20. Jahrhundert hinein nationalistisch eingestellt, halfen dem Nationalsozialismus auf seinem Werg zu Macht und auch nach den 60er Jahren bestehen solche Einstellungen an der Universität fort. Deshalb ist es unerlässlich, autoritäre und faschistische Tendenzen auch in der Student*innenschaft aufzudecken und zu kritisieren.
Faschistischen Ideologeme durchlaufen Wandel
Die meisten faschistischen Ideologeme durchliefen nach 1945 einen tiefgreifenden Wandel. Während vor der Shoah die sogenannte „Judenfrage“ in aller Munde war und Antisemiten sich selbst auch so bezeichneten, wurde nach 1945 eher versucht, den eigenen Antisemitismus zu verstecken. Nicht so beim Antiziganismus: Noch 1956 bestätigten bundesrepublikanische Gerichte, dass alle antiziganistischen Maßnahmen des NS-Regimes bis 1943 berechtigt gewesen seien und daher auch kein Entschädigungsanspruch bestehe.
Und auch heute noch können rechtsextreme Parteien auf Zustimmung bis in die Mitte der Gesellschaft schielen, wenn sie mit Ressentiments gegen Sinti*zze und Rom*nja Politik machen. In Staaten, in denen rechtspopulistische Regierungskoalitionen herrschen, wird die Diskriminierung gegen Sinti*zze und Rom*nja aktiv verschärft (wie nicht zuletzt in Ungarn und Italien), aber auch „linken“ Regierungen gelingt es nicht wirklich (wenn dies überhaupt versucht wird), diese abzubauen. Um dieses Thema also endlich die dringend benötigte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, möchten wir die diesjährigen Aktionstage gegen autoritäre und faschistische Tendenzen dem Thema Antiziganismus widmen.